Wiedereinführung der Meisterpflicht

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Die Meisterpflicht ist weit mehr als ein Qualitätssiegel für die Handwerkerschaft und die Verbraucher. Grund genug, zu handeln.

Der Meisterbrief im deutschen Handwerk ist die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft. Verschiedene Anhörungen im Deutschen Bundestag haben genau dies nochmal unterstrichen. Grund genug, jetzt zu handeln, meint auch Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:

„Die Meisterpflicht ist weit mehr als ein Qualitätssiegel für die Handwerkerschaft und die Verbraucher. Die hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung trägt auch maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Deshalb haben wir die Wiedereinführung der Meisterpflicht für bestimmte Handwerksberufe im Koalitionsvertrag festgeschrieben.“

Im Sommer hat das Bundeswirtschaftsministerium einen intensiven Dialog- und Anhörungsprozess durchgeführt, bei dem alle Gewerke und Sozialpartner angehört wurden. Auch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages fand eine Anhörung statt.

Das Ergebnis: Die Entscheidung, welche Gewerke zurück in die Meisterpflicht sollen, fußt auf klaren, objektiven und eindeutigen Kriterien unter Einhaltung des deutschen Verfassungsrechts und des Europarechts. Entscheidend ist, ob es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Außerdem sollen solche Handwerke berücksichtigt werden, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind. Nach fünf Jahren wird eine Evaluierung der Neuregelung erfolgen.

 

„Meine Kollegen Carsten Linnemann MdB und Sören Bartol MdB (SPD) haben jetzt der Koalitionsarbeitsgruppe „Reform der Handwerksordnung“ im Deutschen Bundestag vorgeschlagen, für die folgenden zwölf Gewerke die Meisterpflicht wieder einzuführen: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger; Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, sollen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben dürfen und Bestandsschutz erhalten. Für diesen Vorstoß erhalten sie meine volle Unterstützung.

Im nächsten Schritt ist jetzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgefordert, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, so dass nach Beschluss der Bundesregierung und den Beratungen im Bundesrat und Bundestag die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft treten kann“, sagt Silvia Breher.