Nach der Sonder-Agrarministerkonferenz hat heute auch die Umweltministerkonferenz Beschlüsse zum Umgang mit immissionsschutzrechtlichen Vorgaben bei Stallbauten gefasst. Eine bundeseinheitliche Definition für „qualitätsgesicherte Haltungsverfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienen/ Außenklimaställe“ ist für die „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft) geplant. Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:
„Genehmigungsrechtliche Erleichterungen für Stallbauten, die mehr Tierwohl sicherstellen, sind unbedingt erforderlich. Das sollte für alle Ställe und ohne eine Bestandsreduzierung möglich sein.
Die Ampel will aber ein völlig unzureichendes und schlecht ausgearbeitetes Teilkonzept zum Umbau der Tierhaltung gegen alle Widerstände durchdrücken. Die Sorgen der Tierhalter, die berechtigten Bedenken der Länder und die Vorschläge der Borchert-Kommission finden keine Berücksichtigung. Es fehlt weiterhin ein Gesamtkonzept und eine Finanzierungsgrundlage. Unsere Tierhalter fordern zu Recht Planbarkeit. Die Ampel muss nicht nur nachbessern, sondern endlich ein Gesamtkonzept auf den Tisch legen.
Am Montag hagelte es in der öffentlichen Anhörung zur baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen im Bauausschuss des Bundestages vor allem Kritik, weil mit den Gesetzentwurf die bestehenden Zielkonflikte zwischen Tierwohl, Immissionsschutz und Umweltrecht nicht ausgeräumt würden.
Wenn die entscheidenden Genehmigungshürden für Ställe im Bau-, Immissions- und Naturschutzrecht nicht aus dem Weg geräumt werden, dauert die Hängepartie für die Schweinehalter im Oldenburger Münsterland weiter an. Absichtsbekundungen sind zu wenig. Es muss endlich gehandelt werden.“