Im Bundeskabinett wurden heute wesentliche Regelungen zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland getroffen. Bundestagsabgeordnete Silvia Breher begrüßt das entschiedene Vorgehen des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Berlin.
„Das Bundeslandwirtschaftsministerium bereitet sich seit Monaten intensiv auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland vor. Nicht nur das Nationale Krisenzentrum Tierseuchen hat bereits im letzten Jahr ein entsprechendes Szenario durchgespielt, sondern konzentriert sich bereits seit längerem auf die Prävention durch eine breit angelegte Informationskampagne und gesetzgeberische Verschärfungen“, stellt Bundestagsabgeordnete Silvia Breher fest.
Das Bundeskabinett hat heute eine vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten beschlossen. Mittels einer Fristverkürzung könnte sie bereits am 2. März im Bundesrat verabschiedet werden.
„Die Zeit drängt, nicht nur um eine ASP-Einschleppung nach Deutschland zu verhindern, sondern auch damit nach einer möglichen Einschleppung die zuständigen Behörden unverzüglich Eingreifen können“, sagt Silvia Breher MdB.
Die Regelungen setzen europäisches in deutsches Recht um. Nach einer amtlichen Feststellung eines Krankheitsfalles aus einem gefährdeten Gebiet oder einer Pufferzone greifen zukünftig zusätzliche Vorgaben, zum Beispiel zur Desinfektion von Fahrzeugen, die Speiseabfälle, Fleisch oder Ähnliches befördern. Die Behörden könne die Verwendung von Gras, Heu und Stroh aus einem gefährdeten Gebiet für Schweine verbieten, damit die ASP nicht passiv eingeschleppt werden kann. Und künftig ist zudem eine ganzjährige Bejagung von Wildschweinen zulässig. Auch Bachen dürfen dann in größeren Rotten mit nicht mehr gelb bestreiften Frischlingen bejagt werden.
„Das entschiedene Vorgehen ist nicht nur für das Leben der Tiere, der Wild- und der Hausschweine, existenziell, sondern auch für unsere Landwirte. Die wirtschaftlichen Folgen eines Seuchenausbruches in Deutschland wären für unsere Schweinemastbetriebe nicht vorstellbar. Das hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt MdB auch heute im Deutschen Bundestag bei der Befragung der Bundesregierung deutlich herausgestellt, so Silvia Breher MdB.
Das ASP-Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Solche Essensreste sollten daher vermieden oder aber ordnungsgemäß entsorgt werden – das heißt: für Wildschweine nicht zugänglich.
Seit 2014, Ausbruch in Tschechien, werden Reisende und Lkw-Fahrer, die nach Deutschland einreisen, mit mehrsprachigen Plakaten auf Rast- und Parkplätzen an Autobahnen über die Übertragung der ASP durch virushaltige Lebensmittel hingewiesen. Dabei stehen vor allem die Autobahnen der Ost-West-Route im Fokus. Ergänzend wurden die Veterinärbehörden der Bundesländer gebeten, unter anderem Erntehelfer aus Osteuropa über Handzettel zu informieren. Seit 2017 sind auch Plakate an Landstraßen im grenznahen Bereich zu Polen und zu Tschechien aufgehängt. Über das Bundesamt für Güterverkehr werden Handzettel auch an Lkw-Fahrer verteilt.