Zum Antrag der FDP: „Einhaltung von Tierschutzrecht wirksam und effektiv kontrollieren“
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sie haben Ihren Antrag schon im Internet angekündigt mit den Worten: Tierrechtsaktivisten die Geschäftsgrundlage entziehen, staatliche Tierschutzkontrollen stärken. – Das liest sich erst einmal ganz schön, und ja: „Rechtsaktivisten die Geschäftsgrundlage entziehen“, da sind wir dabei, „staatliche Tierschutzkontrollen stärken“, da sind wir auch dabei.
Aber irgendwo habe ich das schon einmal gelesen. Der Antrag, den Sie hier eingereicht haben – das haben Sie gerade ansatzweise ausgeführt –, bezieht sich auf ein Urteil des OLG Naumburg, in dem Tierrechtler vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen worden sind mit der Begründung, das Tierwohl stelle ein notstandsfähiges Rechtsgut dar.
Jetzt schließen Sie daraus, dass mehr staatliche Kontrollen dieses Urteil verhindert hätten.
Also: Erstens. Ich kann nicht wirklich glauben, dass die FDP mehr staatliche Kontrollen fordert; das an sich ist schon bemerkenswert.
Zweitens liegen Sie mit Ihrer Schlussfolgerung, die Sie hier gerade ausgeführt haben, dass mehr Kontrollen dazu führen, dass Tierrechtler kein Recht mehr haben, in Ställe einzubrechen, schlichtweg falsch. Das ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OLG. Vielleicht hätten Sie es lesen sollen.
Nicht fehlende Kontrollen haben zu diesem Urteil geführt. Das Veterinäramt hat sogar mehrfach kontrolliert und diese Mängel mehrfach festgestellt, aber nicht reagiert. Am Ende ist es nur deshalb zum Freispruch gekommen, weil dem Veterinäramt eine Vertuschung der tierrechtswidrigen Zustände unterstellt worden ist. Das Verhalten des Veterinäramtes ist überhaupt nicht zu billigen; aber mehr staatliche Kontrollen hätten diese Verurteilung nicht verhindern können.
An dieser Stelle möchte ich für unsere Fraktion noch einmal ganz deutlich betonen: Verstöße gegen den Tierschutz gehören aufgedeckt und zum Wohl der Tiere auch geahndet.
Zwischenfrage von Dr. Gero Clemens Hocker (FDP):
Vielen Dank, Frau Kollegin Breher, dass ich die Zwischenfrage stellen darf. – Sie haben eben gesagt, dass wir mehr Kontrollen fordern bzw. einführen wollen. Sind Sie bereit, mit mir festzustellen, dass dieser Antrag formuliert, dass die existierenden Strukturen effizienter gestaltet werden müssen und die verschiedenen Kontrollregime effizienter aufeinander abgestimmt werden müssen, und dass das Wesen des Antrags ist? Dass das erforderlich ist, sehen wir ja daran, dass es in den vergangenen Monaten in Bad Iburg und in Oldenburg massive Verstöße gegen staatliche Gesetze gegeben hat. Sind Sie bereit, mit mir gemeinsam zur Kenntnis zu nehmen, dass die Effizienz gesteigert werden muss, oder halten Sie das für falsch?
Herr Kollege Hocker, es wäre schön, wenn Sie Ihren eigenen Antrag lesen würden.
Darin steht: Wir wollen die Anzahl der Kontrollen von aktuell 6,789 Prozent auf 33 Prozent pro Jahr erhöhen und dafür 2.000 Veterinäre vorsehen – darauf komme ich gleich zu sprechen – bzw. umgerechnet 140 Millionen Euro mehr in den Haushalt einstellen. – Die anderen Verstöße, die Sie benannt haben, haben nichts mit Ställen zu tun. Da geht es um Kontrollen in den Schlachthöfen, in denen es Auffälligkeiten gab. Das hat aber nichts mit Ihrem Antrag zu tun. Ihr Antrag ist – das habe ich zitiert – bei Facebook angekündigt worden: Tierrechtsaktivisten die Geschäftsgrundlage entziehen, staatliche Tierschutzkontrollen stärken.
„Stärken“ – so haben Sie es ausgeführt – bedeutet mehr Kontrollen.
Unsere Fraktion ist der Meinung, dass Verstöße gegen den Tierschutz geahndet werden müssen. Am Ende gilt aber auch für Ställe: Ein Einbruch bleibt ein Einbruch, und ein Hausfriedensbruch bleibt ein Hausfriedensbruch. Die Kontrolle und Überwachung des Tierschutzes obliegt dem Staat und nicht privaten Initiativen.
Liebe Kollegen von der FDP, genauer gesagt obliegt die Überwachung den Bundesländern und nicht der Bundesregierung. Das Verschieben der Verantwortung ist einfach, aber definitiv der falsche Weg. Die Verantwortung muss an der richtigen Stelle wahrgenommen werden.
Ich komme noch einmal auf Ihren Antrag zurück.
Sie fordern verbindliche Kontrollintervalle. Jeder Betrieb soll demnach alle drei Jahre kontrolliert werden. Das wären nach meiner Rechnung 33,33 Prozent der Betriebe in einem Jahr.
Wenn man dafür 140 Millionen Euro vorsieht, ergibt das umgerechnet 2.000 neue Veterinäre bundesweit. Ich hoffe, Sie haben das einmal nachgerechnet. Wenn ich jetzt mit 14.600 Veterinären 6,4 Prozent der landwirtschaftlichen Schweinehaltungen überprüfen kann, kann ich zukünftig mit weiteren 2.000 genau 0,9 Prozent Betriebe mehr überwachen. Das ist weit weg von 33,33 Prozent. Ihre Rechnung geht also leider nicht auf.
Auch wenn Ihr Antrag wirklich nett gemeint ist, kommt er doch zu spät; denn irgendwo habe ich das auch schon einmal gelesen.
Erstens haben die Länder, die Sie ja hier in die Verantwortung nehmen wollen, ihre Hausarbeiten längst gemacht. In der Agrarministerkonferenz ist Ende September ein Beschluss exakt zur – aufgepasst! – „Stärkung der amtlichen Tierschutzkontrollen“ gefasst worden. Die Länder haben diesen Beschluss also schon gefasst. Dort steht: Besser, schlanker und effizienter sollen die Kontrollen werden – mit einer integrierten Risikobewertung, einer stärkeren Vernetzung der Datenquellen und einer Berücksichtigung privater Zertifizierungssysteme. Die Länder sind längst aktiv und brauchen Ihre Aufforderung nicht.
Zweitens haben auch wir in diesem Hohen Haus bereits am 29. November des vergangenen Jahres unseren Entschließungsantrag zum Tierschutzgesetz verabschiedet. Vielleicht können Sie sich erinnern: Sie haben sich enthalten. Wir müssen die Bundesregierung nicht mehr auffordern, etwas zu tun. Wir haben sie am 29. November aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Tierärzten, Tierhaltern, Wissenschaftlern und Vertretern von Fachverbänden zu prüfen, ob und inwiefern vorliegende Daten im Zuge der Digitalisierung zur Verbesserung der Tiergesundheit genutzt werden können. Die landwirtschaftlichen Betriebe werden eben nicht nur vom Veterinäramt nach dem Tierschutzgesetz kontrolliert, sondern auch von unzähligen weiteren privaten Initiativen. Es geht also nicht um noch mehr Kontrollen, so wie Sie es wollen, sondern um eine bessere Qualität und eine andere Art der Kontrolle. Das ist zukunftsgerichtet.
Aber wissen Sie, Herr Kollege Hocker, was mich an Ihrem Antrag wirklich ärgert? Wie kommen Sie zu der pauschalen Unterstellung, dass soziale Notlagen in den Familien der Betriebsinhaber dazu führen, dass diese gegen Tierschutzgesetze und deren Auflagen verstoßen? Dazu fällt mir wirklich nichts mehr ein.
Lieber Herr Kollege Hocker, gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht. „Denken wir neu“ geht für uns ein bisschen anders.
Vielen Dank.