Heute befasst sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit einer Reihe von Gesetzentwürfen zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Anlässlich der Debatte erläutert die Bundestagsabgeordnete Silvia Breher aus Löningen:
„Ich sehe weder einen Anlass, noch eine Notwendigkeit, das geltende Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu ändern oder zu lockern.
Keine Frage, eine Schwangerschaft kann jede Frau in eine schwere Konfliktsituation bringen. Hierfür gibt es ein bewährtes Beratungs- und Informationssystem, inklusive der Nennung von Ärzten, die Abbrüche vornehmen.
Priorität hat, dass Frauen in einem geschützten Raum, frei von wirtschaftlichen Interessen, ihre persönliche Entscheidung für oder gegen ein Kind treffen können. Das sollte nicht angetastet werden.“
Die Diskussion über eine Abschaffung beziehungsweise Änderung war aufgekommen, weil eine Ärztin aus Gießen wegen einer Straftat gemäß § 219a StGB, Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft, zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Die Ärztin hatte auf der Homepage ihrer Praxis veröffentlicht, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehme, und über eine automatisierte Email die Voraussetzungen und Umstände eines Abbruchs informiert. Laut Medienberichten soll sie auch Preisbeispiele unterbreitet haben.
©Bild: Deutscher Bundestag/Stella von Saldern