Anlässlich der Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Förderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in den Bundesrat durch Nordrhein-Westfalen erklärt Silvia Breher MdB:
„Unsere landwirtschaftlichen Betriebe wollen in mehr Tierwohl investieren. Sie wollen den gestiegenen Anforderungen der Gesellschaft entsprechen und sehen darin gleichzeitig die Chance, mit noch mehr Qualität ihre Absatzmöglichkeiten zu verbessern.
Was sie bislang aber noch daran hindert, sind die Regelungen im Bau- und Immissionsschutzrecht. Nach gegenwärtiger Rechtslage erhalten die Landwirte oft keine Baugenehmigung für mehr Platz im Stall oder Zugang zur Außenluft. Das will der Gesetzentwurf ändern und schlägt deshalb eine Definition des Tierwohl-Begriffs vor. Die Betriebe und Genehmigungsbehörden vor Ort benötigen endlich Rechts- und Planungssicherheit, damit mehr Tierwohl auch in der Praxis umsetzbar ist.
Auch um die Empfehlungen der Borchert-Kommission für mehr Tierwohl umzusetzen, muss dringend etwas passieren. Lippenbekenntnisse der Ampel-Koalition bringen uns nicht weiter. Es müssen Möglichkeiten für tiergerechte Umbauten in Deutschland geschaffen werden, jetzt! Wenn die Ampel hier weiter auf die Bremse tritt, wird es für viele Betriebe zu spät sein.
Mit dem Gesetzentwurf liegt jetzt ein ganz konkreter Vorschlag auf dem Tisch und ich hoffe, dass er in den weiteren Beratungen des Bundesrates eine Mehrheit bekommt.“