Heute wurde im Bundesrat die zweite Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Die konkreten Änderungen erklärt Silvia Breher:
„Die zweite Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beinhaltet nicht nur ein Fütterungs- und Anlockungsverbot für Wölfe, sondern auch die Erlaubnis zur Entnahme von Hybriden und Rechtssicherheit für Jagdausübungsberechtigte. Darüber hinaus fällt zukünftig auch jeder Kleinhalter -auch Hobbyhalter- unter diese Regelung. Außerdem wird eine Entnahme bereits möglich sein, wenn „ernste wirtschaftliche Schäden“ drohen, d.h. ein Wolf muss nicht erst verhaltensauffällig sein, sich Menschen nähern oder mehrfach Herdenschutzzäune überwunden haben. Diese Nachweise sind fern jeder Praktikabilität. Die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland hat zunehmend auch wirtschaftliche Aspekte. Gerade Weidetierhalter verlieren trotz Herdenschutzmaßnahmen unzählige ihrer Tiere durch Wolfsrisse, nicht wenige Existenzen sind in der Folge bedroht.
Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll einen Tag darauf in Kraft treten. Jetzt ist der niedersächsische Umweltminister Lies am Zug möglichst schnell eine Wolfsverordnung zu erlassen. Den ständigen Wolfsübergriffen, wie zuletzt immer in Löningen, muss schnell eine tatkräftige Antwort folgen.“