Heute hat der Deutsche Bundestag eine Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes verabschiedet. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:
„Das Elterngeld war und ist ein Erfolgsmodell. Keine familienpolitische Leistung ist bekannter und beliebter. Jetzt nehmen wir weitere Verbesserungen vor, um Familien noch passgenauer dabei zu unterstützen, ihr Familienleben und ihren Beruf miteinander zu vereinbaren.
Insbesondere werden wir Eltern im Fall von Frühgeburten zusätzliche Freiräume eröffnen, damit sie mehr Zeit haben, um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes aufzufangen. Der Elterngeldbezug verlängert sich um einen Monat auf 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt – bei mindestens acht Wochen verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate, bei 12 Wochen auf 15 Monate und bei 16 Wochen auf 16 Monate.
Darüber hinaus erhöhen wir beim Elterngeld die wöchentliche Höchstarbeitszeitgrenze von 30 auf 32 Wochenstunden, also vier volle Arbeitstage, und flexibilisieren den Partnerschaftsbonus, den beide Elternteile erhalten, wenn sie parallel in Teilzeit arbeiten.
So wird der Zeitkorridor der erlaubten Arbeitsstunden auf 24 bis 32 Wochenstunden ausgeweitet und die feste Bezugsdauer von vier Monaten für die Partnerschaftsbonus-Monate abgeschafft. Eltern können jetzt wählen, ob sie zwei, drei oder vier Monate nehmen wollen – und ihre Entscheidung auch noch nach der Beantragung bei der Elterngeldstelle ändern und somit ihren individuellen Lebensumständen anpassen.
Zusätzlich wird klargestellt, dass im Fall einer schweren Erkrankung eines Elternteils auch ein alleiniger Bezug der Partnerschaftsmonate möglich ist. In solchen Fällen werden ausgezahlte Monatsbeträge auch nicht mehr zurückgefordert.
Weitere Nachjustierungen nehmen wir für Eltern vor, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten und neben dem Elterngeld Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder andere Einkommensersatzleistungen erhalten sowie für Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen bzw. beziehen möchten und von der Corona-Pandemie betroffen sind.“