Heute beschließt der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“, kurz FüPoG II. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:
„Frauen sind in Vorständen in Deutschland nach wie vor stark unterrepräsentiert. Bemerkenswert ist dabei, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen mit zunehmender Größe des Unternehmens und Hierarchieebene abnimmt. Fehlende Qualifikation kann also in den meisten Fällen nicht das Argument sein, sondern es geht um Strukturen, die den Aufstieg von Frauen systematisch verhindern.
Unverständlich ist auch die Zahl der Unternehmen mit frauenfreier Vorstandsetage, die für sich die Zielgröße „Null“ festgelegt haben. Sie liegt laut dem aktuellen Women-on-Board-Index 2021 immer noch bei knapp 40 Prozent.
Da auf freiwilliger Basis in den letzten Jahren kaum etwas passiert ist, werden wir diese Missstände jetzt für aktuell etwas mehr als 60 Unternehmen gesetzlich ändern. So wird künftig gelten: Besteht der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus mehr als drei Mitgliedern, so muss er künftig mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein. Außerdem muss die Festlegung der Zielgröße Null für den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat öffentlich begründet werden – sonst drohen empfindliche Sanktionen.
Auch die öffentliche Hand werden wir in die Pflicht nehmen: Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll, unabhängig von Börsennotierung oder Mitbestimmung, bereits bei mehr als zwei Mitgliedern im Geschäftsführungsorgan eine Mindestbeteiligung von einer Frau und einem Mann gelten. Für die Leitungsorgane der Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung wird es ebenfalls eine Mindestbeteiligung von einer Frau und einem Mann geben.
Ich freue mich sehr darüber, dass es darüber hinaus im Gesetz gelungen ist, Auszeiten für Vorstandsmitglieder im Falle von Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit oder Pflege eines Angehörigen aufzugreifen. Mein Dank gilt an dieser Stelle der Initiative #stayonboard, die hier den Handlungsbedarf schonungslos offengelegt hat und hartnäckig geblieben ist.
Bis es zu einem Kulturwandel in den Vorstandsetagen kommt, werden die Neuregelungen also hoffentlich dazu beitragen, dass Frauen künftig noch gezielter gefördert und Führungspositionen für sie attraktiver werden. Das wiederum hätte positive Strahlkraft und Vorbildfunktion für viele andere Frauen.
Und genau so eine Entwicklung sollte vor allem im ureigenen Interesse der Unternehmen selber liegen: Denn Studien belegen immer wieder, dass gemischte Führungsteams einfach erfolgreicher sind – Krise hin oder her.“