Heute hat der Deutsche Bundestag eine effektivere Bekämpfung von Kinderpornographie und des sogenannten Cybergrooming beschlossen, bei dem gezielt Kinder im Internet mit der Intention der Anbahnung sexueller Kontakte angesprochen werden. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:
„Heute schließen wir endlich eine Lücke in unserem Strafrecht: Bisher blieben Täter straffrei, die lediglich glaubten, sexuellen Kontakt zu einem Kind im Internet aufzubauen, sie tatsächlich aber mit einem Erwachsenen bzw. Polizeibeamten chatteten. Mit der Einführung der Versuchsstrafbarkeit wird sich das jetzt ändern.
Von der neuen Regelung werden auch diejenigen Fälle erfasst, in denen Täter überhaupt nicht mit einem Menschen, sondern tatsächlich nur mit einer computergeschaffenen Phantomfigur kommunizieren.
Darüber hinaus wird es künftig Ermittlungsbehörden ermöglicht, besser gegen Kinderpornographie in nicht offen zugänglichen Benutzerforen vor allem im Darknet vorzugehen. Unter sehr engen Voraussetzungen wird es Polizei und Staatsanwaltschaften ermöglicht, computergenerierte kinderpornographische Schriften in Online-Tauschbörsen einzustellen, um sich auf diese Weise Zugang zum jeweiligen Forum zu verschaffen. Diese Foren verlangen in der Regel, dass Nutzer sowohl bei ihrer erstmaligen Registrierung als auch für den weiteren Verbleib in regelmäßigen Zeitabständen ihre „Vertrauenswürdigkeit“ unter Beweis stellen müssen, indem sie selbst strafbares kinderpornographisches Material hochladen.
Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass es sich bei dem computergenerierten Material niemals um echte Bilder von Kindern oder Jugendlichen handeln darf, also auch keine Fotocollagen oder verfremdete Bildaufnahmen.
Wir als Union haben uns bereits seit langem dafür eingesetzt, Polizei und Strafverfolgungsbehörden in die Lage zu versetzen, Kinderpornographie und Cybergrooming effektiver zu bekämpfen. Denn es muss klar sein: Im Internet darf es keine rechtsfreien Räume geben.“