Heute wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung verabschiedet. Dazu erklärt die heimische CDU-Bundestagsabgeordneten Silvia Breher:
„Wir alle wollen mehr Tierwohl. Über dieses Ziel sind wir uns einig – Politik, Landwirtschaft und Gesellschaft. Landwirte wollen dafür investieren, scheitern aber derzeit an rechtlichen Hürden im Bau- und Immissionsschutzrecht. Damit das in der Praxis auch möglich ist, müssen wir diese gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen.
Im letzten Sommer hatten wir deshalb einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Tierwohls in Ställen ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit Erleichterungen im Baugesetzbuch hätten bestehende Hemmnisse beseitigt werden können. Davon hätten alle Nutztierhalter profitiert.Dies war allerdings mit der SPD nicht zu machen. Mehr als ein Jahr haben wir intensive Verhandlungen geführt, um eine Lösung zu finden. Wer in öffentlichen Debatten mehr Tierwohl fordert, muss entsprechende Stallbauten ermöglichen. Dazu war und ist die SPD aber nicht bereit.
Umso wichtiger war es uns, noch für eine Gruppe etwas zu erreichen, die zwingend auf eine Regelung angewiesen sind – unsere Sauenhalter. Für diese haben sich infolge des Magdeburger Kastenstandurteils und der Änderung der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung die rechtlichen Voraussetzungen geändert. Sie müssen und wollen in mehr Tierwohl investieren. Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir zumindest für die Sauenhaltungen die baurechtliche Grundlage. So können endlich die 300 Millionen Euro aus dem Förderprogramm Stallumbau abfließen, die wir für Umbauten bereitgestellt haben.
Das kann aber nur der Anfang sein. Wir müssen diese Möglichkeit allen Tierhaltern eröffnen. Wir können und werden nicht akzeptieren, dass Tierwohlverbesserungen am Baurecht scheitern. Heute ist der erste Schritt für unsere Sauenhalter. Die nächsten Schritte müssen folgen, um den Umbau von Tierställen zu Tierwohlzwecken zu erleichtern. Dafür werden wir weiter kämpfen.“