Hygieneverstöße: Mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Lebensmittelbereich

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Kuhe Fütterung

Gestern Nacht hat der Deutsche Bundestag die Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung für Löschfristen bei Hygieneverstößen bis zum 30. April 2019 vorgeschrieben. Hierzu erklärt die Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:


„Mit dem Beschluss haben wir fristgerecht die notwendigen Änderungen beschlossen. Neu ist, dass öffentlich zugängliche Hinweise auf gesundheitsrelevante Verstöße nach sechs Monaten gelöscht werden müssen. Außerdem muss auch die Beseitigung eines Mangels unverzüglich veröffentlicht werden.

Damit kommen wir dem berechtigten Informationsinteresse des Verbrauchers über Hygieneverstöße nach. Gleichzeitig stellen wir aber auch sicher, dass Bagatellfälle ohne gesundheitlich relevante Auswirkungen nicht veröffentlicht werden. Damit vermeiden wir unnötige Bürokratie und schützen unser mittelständisches Lebensmittelhandwerk vor übermäßigen bürokratischen Lasten, unberechtigter öffentlicher Anprangerung und Skandalisierung im Internet.

Als nächsten Schritt müssen jetzt Bund und Länder die Voraussetzungen für einen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog schaffen, damit der Vollzug des lebensmittelrechts einheitlich möglich ist. Und zwar schnellstmöglich. Bislang gibt es keine solche Vorgabe eines Bußgeldrahmens für einzelne lebensmittelrechtliche Verstöße. In einem Entschließungsantrag haben wir dem noch einmal Nachdruck verliehen.“

Hintergrund:
Mit der Vorschrift des § 40 Absatz 1a Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden die Behörden verpflichtet, Verstöße gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz zu veröffentlichen, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 21. März 2018, dass diese Veröffentlichungen nur verfassungsgemäß sind, wenn gesetzlich geregelte Löschungsfristen eingeführt werden.