Auf der Tagesordnung des heutigen Plenums des Bundesrates stand die Beschlussfassung über die Änderung der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung. Auf Antrag der Grünen Vertreter wurde dieser Tagesordnungspunkt vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende Gitta Connemann und die Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Silvia Breher:
„Die Zeit drängt. Seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg vom 25. November 2015 hängen die sauenhaltenden Betriebe in der Luft. Sie brauchen dringend Rechtssicherheit. Jede Investition wäre zurzeit ein Risiko. Darunter leiden auch die Tiere. Denn damit liegen auch Stallumbauten für mehr Tierwohl auf Eis.
Die Situation ist prekär. Es ist eine Unzeit für parteipolitische Spielchen. Das interessiert die Grünen offensichtlich nicht. Ein Kompromiss lag auf dem Tisch. Erarbeitet von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Dieser wurde nun blockiert. Damit düpiert Robert Habeck seinen Nachfolger in Schleswig-Holstein Jan-Philipp Albrecht. Und er schadet den Familienbetrieben. Denn das ist immer noch das Gros der Sauenhalter in Deutschland. Wer in Sonntagsreden bäuerliche Tierhaltung fordert, muss sie dann auch politisch ermöglichen. Die Folgen dieser Verweigerungshaltung sind fatal: die Betriebe wissen nicht ein noch aus, es gibt keine Verbesserungen bei den Haltungsbedingungen für Sauen und Ferkel und in Deutschland herrscht ein Flickenteppich. Denn jedes Veterinäramt wird das Urteil anders auslegen.
Die Grünen können diesen Scherbenhaufen nicht wollen. Kommen Sie zurück an den Verhandlungstisch. Der Kompromiss ist nötig: für mehr Tierschutz, für Rechts- und Planungssicherheit für unsere Sauenhalter. Sonst werden wir Sauenhaltung zukünftig in Deutschland nur noch aus Bilderbüchern kennen. Die Realität kommt dann aus dem Ausland – zu weit aus niedrigeren Standards.“