Für Kinderschutzfragen muss rund um die Uhr jemand erreichbar sein

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Zum geplanten Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen nimmt die Bundestagsabgeordnete und familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Silvia Breher wie folgt Stellung:

Die Opferzahlen zu sexuellem Missbrauch an Kindern weisen ein konstant zu hohes Niveau auf. Das Dunkelfeld soll laut Schätzungen der WHO und des Europarates um ein Vielfaches höher sein. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf geht nicht weit genug.

So ist die 24-Stunden-Erreichbarkeit der Medizinischen Kinderschutzhotline aus dem Entwurf gestrichen worden. Das ist fatal. Bei Verdachtsfällen zu Kindeswohlgefährdungen muss rund um die Uhr jemand ansprechbar sein, für Ärzte, Familienrichter oder auch für die Kinder- und Jugendhilfe. Dagegen soll endlich die Arbeit einer unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gesetzlich verankert werden. Sie soll dazu in Zukunft einer Berichtspflicht an den Bundestag und den Bundesrat unterliegen. Es ist unverständlich, dass es für diese Selbstverständlichkeit so viele Anläufe gebraucht hat und so viel Zeit verstreichen musste.

Mit dem Gesetzentwurf ist zudem auch weiterhin unklar, ob überhaupt und wie ab 1. Januar 2025 bis zum Inkrafttreten im Jahr 2026 die Medizinische Kinderhotline weiter gefördert und finanziert wird. Hier erwarte ich von der Ampel-Regierung bereits im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 ein klares und positives Signal. Denn ohne Planungssicherheit gehen im Kinderschutz wichtige Ressourcen verloren. Beim Kinderschutz zu sparen ist grob fahrlässig.