Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Digitalisierung von Familienleistungen, um den Zugang zu zentralen Familienleistungen stark zu vereinfachen. Darüber hinaus enthält das Gesetz wichtige Regelungen für die fristgerechte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:
„Das zentrale Anliegen einer modernen Familienpolitik muss es sein, Familien auch mit digitalen Maßnahmen überall dort zu entlasten, wo ihnen Steine im Weg liegen. Das betrifft vor allem die Beantragung von familienpolitischen Leistungen.
Wir haben uns daher im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Beantragung von Familienleistungen zu entbürokratisieren und die Antragstellung dort, wo es möglich ist, mit Anträgen auf weitere Leistungen zusammenzuführen. Die Antragstellung soll so einfach und transparent wie möglich sein, damit sich Eltern insbesondere in der Anfangszeit voll und ganz auf ihren Nachwuchs konzentrieren können und ihnen anstrengende Behördengänge weitestgehend erspart bleiben.
Mit unserem Gesetz schaffen wir jetzt die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass bei zentralen Familienleistungen wie dem Kinder- und Elterngeld sowie bei der Beantragung der Geburtsurkunde der behördenübergreifende Datenaustausch ermöglicht wird. Voraussetzung dafür ist aber immer die ausdrückliche Zustimmung des Antragsstellers.
So dürfen künftig beispielsweise Standesämter den Elterngeldstellen elektronisch Daten zur Geburt des Kindes übermitteln sowie Elterngeldstellen für die Berechnung des Elterngeldes Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen. Für den Nachweis von Mutterschaftsleistungen wird es zudem eine Verpflichtung zum elektronischen Datenaustausch zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Elterngeldstellen geben.
Ich freue mich deshalb sehr, dass damit Eltern beim mühsamen Zusammensammeln und Verschicken von Nachweisen stark entlastet werden. Aber auch die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung profitieren: Sie werden jährlich im Umgang von rund 4,6 Mio. Euro entlastet. Das ist für mich fortschrittliche Familienpolitik.“
Hintergrund: Das Gesetz zur Digitalisierung von Familienleistungen dient der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das Bund und Länder verpflichtet, bis zum Jahr 2022 sämtliche Leistungen der Verwaltung auch digital anzubieten. Darüber hinaus verfolgt es das Ziel, nicht einfach nur Papierformulare zu digitalisieren, sondern die Potenziale der Digitalisierung für eine noch weitergehende nutzerorientierte Abwicklung von Verwaltungsprozesse zu nutzen. Unterstützt werden damit insbesondere die Digitalisierungsprojekte ELFE aus Bremen (Einfache Leistungen für Eltern) und „Kinderleicht zum Kindergeld“ aus Hamburg. Kernidee ist es, die drei Verwaltungsleistungen „Geburtsangaben machen“, „Kindergeld beantragen“ und „Elterngeld beantragen“ gemeinsam, d.h. in Form eines Kombi-Antrags abzuwickeln.
Seit dem Inkrafttreten des OZG 2017 ist im Bereich der Digitalisierung von Familienleistungen viel passiert: Mit dem Angebot „ElterngeldDigital“ ist u.a. ein digitaler Antragsassistent erfolgreich gestartet, an dem bislang bereits sechs Bundesländer teilnehmen, weitere sechs Bundesländer sollen noch in diesem Jahr folgen. In diesem Jahr ist darüber hinaus mit dem „KinderzuschlagDigital“ auch für den Kinderzuschlag ein Antragsassistent an den Start gegangen, der sukzessive weiter ausgebaut werden soll.