Der Bundesrat hat sich heute gegen eine Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration im Tierschutzgesetz ausgesprochen. Das Verbot wird voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Hierzu erklärt die Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:
„Ich bedaure sehr, dass der von Niedersachsen initiierte Antrag, das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verschieben, keine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat. Jetzt benötigen wir schnell eine tragfähige Lösung, damit insbesondere die kleinen Sauenbetriebe wissen, wie es ab dem 1. Januar weiter geht. Die drei möglichen Verfahren, die in der Praxis bereits geprüft werden, benötigen noch Zeit, um festzustellen, inwiefern sie praktikabel und marktfähig sind. Hierzu laufen noch Studien. Auch für die Zulassung geeigneter Tierarzneimittel bedarf es noch Zeit.
Um genau diese Problematik zu beleuchten war ich in den letzten Tagen in Dänemark und den Niederlanden. Ich habe mir den in Dänemark angewandten „Skandinavischen Weg“ angeschaut. Hier wird die Kastration nach einer Lokalanästhesie, die durch den Landwirt vorgenommen wird, durchgeführt. Dieser Weg steht momentan in Deutschland aus arzneimittel- und tierschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung.
Ohne eine Übergangsfrist, in der alle möglichen Alternativen anwendbar sind, laufen wir Gefahr, dass wir unsere Sauenbetriebe in Deutschland verlieren. Ist das der angemessene Preis für mehr Tierschutz? Ich denke nicht. Die Schweine kommen dann aus anderen Ländern. Und dort gelten andere – nicht unbedingt bessere – Tierschutzstandards.
In den nächsten Tagen wird es darum gehen, sich mit dem Koalitionspartner zusammen zu setzen, um eventuell noch eine Initiative für eine praktikable Lösung aus dem Deutschen Bundestag heraus für die Ferkel und die Schweinehalter zu finden. Das ist die letzte Möglichkeit.“