Junge Eltern müssen keine coronabedingten Ausfälle beim Elterngeld mehr fürchten.
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag die Verlängerung der pandemiebedingten Sonderregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz rückwirkend ab 31. Dezember 2021 beschlossen. Dazu erklärt die frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Silvia Breher:
„Sowohl mit unserer Initiative zur Verlängerung der pandemiebedingten Elterngeldregelungen als auch mit unserem Änderungsantrag haben wir als CDU/CSU die Ampel wachgerüttelt. Seit Ende 2021 mussten werdende Mütter und Väter, die pandemiebedingt in Kurzarbeit oder arbeitslos sind und ihre Kinder wegen der Pandemie zu Hause betreuen, darum bangen, kaum Elterngeld zu bekommen. Die Eltern mussten sogar fürchten, Elterngeld zurückzahlen zu müssen, wenn sie die Voraussetzungen beim Partnerschaftsbonus pandemiebedingt nicht erfüllen konnten. Bislang hatte die Ampel keinerlei Handlungsbedarf gesehen, den betroffenen Eltern zu helfen.
Nur durch massiven Druck auf die Ampel konnten wir als Union die Verlängerung der pandemiebedingten Elterngeldreglungen rückwirkend ab 31. Dezember 2021 bis zunächst 23. September 2022 durchsetzen. Monate, in denen werdende Mütter und Väter Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Kinderkrankengeld oder andere pandemiebedingte Leistungen bezogen haben, können weiterhin bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden. Sie müssen auch kein Elterngeld zurückzahlen, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie die Voraussetzungen beim Partnerschaftsbonus pandemiebedingt nicht erfüllen können. Wir sind erleichtert, dass die Koalitionsfraktionen in letzter Minute unsere Forderung aufgegriffen haben und Familien von diesen Sonderregelungen im Elterngeld profitieren werden.“