Rede im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf des Bundesnaturschutzgesetzes
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir beraten heute das Bundesnaturschutzgesetz. Ein Insektenschutzgesetz gibt es nicht. Es gibt ein Insektenschutzpaket, zu dem das Bundesnaturschutzgesetz gehört, was wir aber nicht alleine betrachten dürfen; denn dazu gehört auch die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Beides gehört zwingend zusammen. Alleine können wir das einfach nicht betrachten; denn Insektenschutz und Landwirtschaft gehören und passen zusammen, und das ist entgegen einiger Reden heute ganz und gar kein Widerspruch.
Insektenschutz und Landwirtschaft gehen nur zusammen. Unsere Bäuerinnen und Bauern wollen das, und unsere Bäuerinnen und Bauern können das, schon aus ganz eigenem Interesse. Das beweisen sie jeden Tag, und das ganz freiwillig: durch Agrarumweltmaßnahmen auf jedem vierten Hektar in Deutschland, hinzukommen Vertragsnaturschutz, Kompensation und Landschaftselemente. 2020 waren 1,4 Millionen Hektar im Greening. Alleine daraus ergeben sich Blühstreifen, die in einer Breite von fünf Metern zehnmal um unsere Erde gelegt werden könnten. Darüber hinaus gibt es Länderinitiativen in Baden-Württemberg, in Bayern und in Niedersachsen; dort gibt es den sogenannten Niedersächsischen Weg.
Gemeinsam, freiwillig und kooperativ: Das ist genau der richtige Ansatz.
Für mich und für uns als CDU/CSU ist eines ganz wichtig: dass diese Wege offenbleiben. Und Stand heute geht das nicht. Minister Lies aus Niedersachsen, SPD, hat noch in der vergangenen Woche meine Kollegin Gitta Connemann angerufen und genau das gesagt. Beides haben wir aus Hannover – aus dem ML und aus dem MU – schriftlich. Deswegen brauchen wir Änderungen, und deswegen hat unsere Ministerin Julia Klöckner eine Protokollerklärung abgegeben. Wir brauchen die gesetzliche Verankerung der Länderöffnungsklauseln. Wir brauchen die gesetzliche Verankerung und Priorisierung von kooperativen Lösungen. Wir brauchen die Sicherstellung des Ausgleichs und der Förderfähigkeit. Und auch in Schutzgebieten muss in Notfällen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln möglich bleiben.
Insektenschutz ist wichtig. Der Insektenschutz ist den Landwirten wichtig; er ist uns allen wichtig. Aber es geht nicht ums Ob, es geht ums Wie. Lassen Sie uns alle gemeinsam die Chance dieses Gesetzespaketes nutzen, um den Konflikt, diesen Widerspruch zwischen Landwirtschaft, Umwelt und Insektenschutz, endlich aufzulösen, damit wir zu einem Miteinander kommen, weg vom Gegeneinander und grundsätzlich hin zu einem kooperativen Ansatz von Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Naturschutz.
Dazu haben wir für Montag die Anhörung im Ausschuss verabredet, und ich freue mich nach dem Ausschuss auf die parlamentarischen Verfahren. Denn auf eines können Sie sich verlassen, Frau Konrad: Wir werden das Gesetz entgegen Ihrer Behauptung nicht einfach durchwinken. Wir werden eine Anhörung durchführen, und auch im Deutschen Bundesrat ist noch keine Entscheidung gefallen.
Das geschieht erst nach unseren Entscheidungen hier in diesem Haus in den kommenden Wochen.
Vielen Dank.