Rede im Deutschen Bundestag zum Errichtungsgesetz für die Bundesstiftung Gleichstellung
Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Trotz aller Bedenken, die von Ihnen geäußert wurden: Heute ist ein guter Tag; denn wir bringen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, mit diesem Gesetz die Bundesstiftung Gleichstellung auf den Weg. Ich möchte mich bei meinen Kollegen Nadine Schön und Marcus Weinberg für die gemeinsame Arbeit bedanken, beim Ministerium und der Ministerin und natürlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Danke, dass wir das so gut und einvernehmlich auf den Weg bekommen haben; dass alles so gut gelingt wie in diesem Fall, können wir weiß Gott nicht immer von uns behaupten. Über den Gesetzentwurf haben wir in der vergangenen Sitzungswoche schon gesprochen. Deswegen, glaube ich, müssen wir heute nicht mehr über alle Inhalte sprechen.
Allerdings möchte ich doch noch mal auf eines eingehen: Gleichstellung ist nicht Gleichmacherei. Gleichstellung heißt für mich und für uns nicht, dass es eine Ergebnisgleichheit gibt; das heißt es auch per Definition nicht. Die Professorin Pfarr vom Deutschen Juristinnenbund hat es in der Anhörung ausführlich erklärt: Gleichstellungspolitik ist der Weg zur Erfüllung unseres Auftrages in Artikel 3 Grundgesetz. Sie ist der Weg zur Gleichberechtigung. Das haben wirklich alle verstanden, nur die Kollegen von der AfD nicht. Das ist schon komisch; denn Ihr Kollege Herr Ehrhorn hat zehn Minuten lang die Professorin befragt – zehn Minuten nur zu diesem Thema –, und sie hat es Ihnen erklärt, immer wieder. Aber anscheinend verstehen Sie es nicht. Ich darf Sie kurz erinnern: Wir haben seit 2015 ein Bundesgleichstellungsgesetz. Wir haben eine gemeinsame Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung, und wir haben deutschlandweit Gleichstellungsbeauftragte; das wissen Sie. Ein Antrag von Ihnen in der Vergangenheit bestand darin, die Position der Gleichstellungsbeauftragten auch mit einem Mann zu besetzen. Das ist dann aber auch schon alles, was Ihrer Fraktion zu diesem Thema einfällt. Das ist schon bemerkenswert, aber eigentlich auch nicht, wenn man in Ihre Reihen guckt. Wenn ich Ihre Zwischenrufe so höre, dann denke ich manchmal: Wenn alle Menschen nur dann reden würden, wenn sie wirklich was zu sagen haben, dann würde mancher die Sprache verlieren. Jeder in Deutschland muss die gleichen Chancen im Leben haben, gleiche Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben, gleiche Chancen, sich zu verwirklichen. Aber das haben wir in Deutschland noch nicht erreicht. Männer und Frauen haben eben nicht immer die gleichen Verwirklichungschancen; das haben uns die Sachverständigen einvernehmlich alle noch einmal bestätigt. Was wünschen die Engagierten sich in diesem Bereich? Sie wünschen sich Informationen, Beratung, Vernetzung ihrer Organisationen, weil es oft ehrenamtliche Arbeit ist und sie einfach keinen Zugriff auf diese Informationen haben. Deswegen wird ein wesentlicher Baustein unserer Stiftung die Information, die Beratung und die Vernetzung der Kommunen, die Vernetzung von Bund und Ländern, aber auch von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft sein. Mir persönlich war es auch wichtig, einen besonderen Blick auf den ländlichen Raum zu richten und dort die gleichstellungspolitischen Unterschiede zwischen Stadt und Land noch mal genauer zu betrachten. Uns als Fraktion war es auch wichtig, dass wir eine schlanke, eine effiziente Stiftung bekommen und wir als Fraktionen dieses Hauses eng mit dem Stiftungsrat zusammenarbeiten werden. Die Zivilgesellschaft ist auch eingebunden, und zwar durch den Stiftungsbeirat. Dort ist genau die Schnittstelle – vom Stiftungsbeirat in den Stiftungsrat –, um die inhaltliche Arbeit mit der Zivilgesellschaft zu vernetzen. Dafür haben wir uns eingesetzt und das entsprechend aufgebaut. Dazu gibt es eben die Möglichkeit, die entsprechenden Fachbeiräte zu berufen. Auch da haben wir in der Anhörung bereits wesentliche interessante Ideen entwickelt, die zeigen, was wichtig ist, was erste Arbeitsschwerpunkte sind. Diese werden wir entsprechend auf den Weg bringen.Die Anhörung hat auch ergeben: Wir haben bereits eine gut aufgestellte Gleichstellungs- und Genderforschung in Deutschland. Es war also richtig, im Rahmen dieser Stiftung nicht einen Forschungsschwerpunkt zu setzen. Die Entwicklung der Ideen aus der Forschung heraus, die Zurverfügungstellung der Forschungsergebnisse sollen Schwerpunkte dieser Stiftung sein. Was uns – letzter Punkt – noch wichtig war: dass wir die Hoheit über die Bundesmittel hier im Parlament behalten, dass dieses Parlament über die Bundesmittel für die Stiftung immer wieder neu entscheiden wird.
Am Ende darf ich noch einmal sagen: Dies ist ein guter Tag für die Gleichstellungspolitik in Deutschland – für die Frauen, aber auch für die Männer in Deutschland. Trotz aller Kritik bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem wichtigen Schritt und unserem wirklich guten Projekt in dieser Legislatur.
Vielen Dank