Überbrückungshilfe III mit Neustarthilfe für Soloselbständige – Überblick

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Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III mit Neustarthilfe für Soloselbständige ist gestartet. Hier gibt es den aktuellen Überblick zur Überbrückungshilfe III – Stand 16.02.2021

Seit dem 11.02.2021 kann die verlängerte, vereinfachte und aufgestockte Überbrückungshilfe III online beantragt werden. Ab sofort werden auf die beantragten Hilfen Abschlagszahlungen vorgenommen. Auch die Beantragung der Neustarthilfe für Soloselbständige ist freigeschaltet.

Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent (aufgrund coronabedingter Schließungen oder Einschränkungen) im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 verzeichnen, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Form von Fixkostenzuschüssen erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können die sogenannte Neustarthilfe -ein Zuschuss von bis zu 7.500,00 €-  beantragen.

Fragen und Antworten zu den Überbrückungshilfen III  und der Neustarthilfe sowie Infos zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Antragstellung und weiterführende Links finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html

Zusammenfassende Übersicht:

Überbrückungshilfe III

Anlage Überbrückungshilfe III

Neustarthilfe