Heute hat der Deutsche Bundestag eine Verlängerung und Umgestaltung des Kinderkrankengeldes beschlossen. Damit wird der Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 5. Januar 2021 umgesetzt. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:
„Der erste Lockdown im vergangenen Frühjahr hat gezeigt, dass Kinderbetreuung und Homeschooling bei gleichzeitigem Homeoffice nicht funktioniert. Viele Familien waren am Limit. Daher freut es mich sehr, dass wir Familien mit der Verlängerung und Umgestaltung des Kinderkrankengeldes an dieser Stelle gezielt entlasten können.
So wird das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 verdoppelt – von 10 auf 20 Arbeitstage pro Elternteil pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht jetzt aber auch in denjenigen Fällen, in denen das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut wird, weil Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind. Entscheidend ist dabei, dass auch Eltern anspruchsberechtigt sind, die grundsätzlich im Homeoffice arbeiten können.
Der Anspruch gilt selbst dann, wenn Behörden den Eltern aus Infektionsschutzgründen empfohlen haben, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Eltern können sich in diesen Fällen die Bescheinigung für die Krankenkasse statt wie üblich vom Kinderarzt von der Kita oder Schule ausstellen lassen.
Wir haben die Neuregelung jetzt im Eiltempo auf den Weg gebracht, um schnellstmöglich Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für Familien zu schaffen, die sie in dieser schwierigen Situation dringend benötigen. Die Regelung wird rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten.“