Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, um Familien angesichts des erneuten Lockdowns finanziell abzusichern. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:
„Wir halten Wort und lassen Familien auch in diesem zweiten Lockdown nicht im Stich.
So stellt eine im Eiltempo beschlossene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes klar, dass ein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung nach §56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz auch dann besteht, wenn durch die zuständigen Behörden aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in Schulen ausgesetzt wird. Die Änderung tritt rückwirkend zum 16. Dezember 2020 in Kraft.
Wichtig ist zudem, dass die neue Regelung damit auch für Konstellationen des Wechselunterrichts (Szenario B) und des Distanzlernens von Schülerinnen und Schülern (Szenario C) gilt.
Durch den eindringlichen Appell, Kinder möglichst nicht in Kitas und Schulen zu geben, obwohl viele Einrichtungen nicht formal geschlossen sind, sind gerade viele Eltern in eine enorme Drucksituation geraten. Die Gesetzesänderung schafft Verlässlichkeit und finanzielle Entlastung, die Familien in dieser schweren Krise weiterhin dringend benötigen.“
Hintergrund: Da viele Bundesländer keine behördliche Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen angeordnet hatten, hatten betroffene Familien bisher keinen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung nach §56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) und waren u.a. auf ein Entgegenkommen ihrer Arbeitgeber angewiesen, beispielsweise in Form von unbezahltem Sonderurlaub.