Die von der erneuten temporären Voll-Schließung betroffenen Unternehmen einzelner Branchen erhalten zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfen, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme hinausgehen.
Die bestehenden Wirtschaftshilfen des Bundes werden verlängert und verbessert. Darüber hinaus wird ein neues Hilfsinstrument für die von der Schließung besonders betroffenen Branchen eingerichtet: Die Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes.
Die neue außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von 10 Milliarden Euro haben und kann aus den bestehenden Mitteln, die für Corona-Hilfsprogramme vorgesehen sind, finanziert werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Geschäftsbetrieb aufgrund der staatlichen Anordnung untersagt ist.
Alle Infos dazu sind hier nachzulesen: Außerordentliche Wirtschaftshilfe 11_2020