Heute hat der Deutsche Bundestag das Zweite Familienentlastungsgesetz als auch das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ verabschiedet. Darüber hinaus hat das Kabinett ein Drittes Bevölkerungsschutzgesetz auf den Weg gebracht. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:
„Angesichts der neuen drastischen Corona-Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind die jetzt beschlossenen Entlastungen eine sehr gute Nachricht für alle Familien.
So wird das Kindergeld ab Januar 2021 um 15 Euro pro Kind erhöht. Das heißt: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt jeweils auf 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und für das vierte für jedes weitere Kind jeweils auf 250 Euro pro Monat.
Außerdem werden zur Freistellung des steuerlichen Existenzminimums parallel der Kinderfreibetrag angehoben sowie zum Ausgleich der kalten Progression der Einkommensteuertarif geglättet. Damit wird seit nunmehr acht Jahren die kalte Progression wirksam bekämpft und regelmäßig ausgeglichen.
Von den heutigen Beschlüssen profitieren ebenfalls Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige und deren Angehörige: Die Behinderten-Pauschbeträge werden verdoppelt und ihre Systematik angepasst, ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt sowie Pflege-Pauschbeträge ausgeweitet und erhöht.
Kurzarbeit, Jobverluste, Einstellungsstopps: Viele Familien belastet die Krise nicht nur im alltäglichen Zusammenleben, sondern vor allem finanziell. Die bereits im Wahlprogramm zugesagte Kindergelderhöhung war uns daher als Union eine Herzensangelegenheit, damit alle Familien in Deutschland am Ende des Tages auch tatsächlich mehr Geld in der Tasche haben.
Darüber hinaus hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vorgelegt, das auch die besondere Situation von Familien in den Blick nimmt. Eltern sollen weiter bei geschlossenen Kitas und Schulen eine anteilige Entschädigung ihres Verdienstausfalls erhalten, wenn sie deshalb nicht arbeiten können. Die Höhe beträgt 67 Prozent bei einem monatlichen Höchstbetrag von 2.016 Euro.
Wichtig ist, dass die Entschädigung auch gezahlt werden soll, wenn einzelne Kinder in Quarantäne müssen, nicht nur wenn die Einrichtung coronabedingt komplett geschlossen wurde. Die Entschädigung kann auch für einzelne Tage gewährt werden. Eltern erhalten zudem ab Januar 2021 weitere maximal 10 Wochen Entschädigung je Elternteil, Alleinerziehende 20 Wochen.
Die neuen Entschädigungsregelungen sollen zunächst bis zum 31. März 2021 gelten.“