Seit dem Beginn der Corona-Hilfe der nationalen Förderbank KfW am 23. März 2020 konnten zehntausende Unternehmen mit Krediten des Bundes im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie unterstützt werden. Für das Oldenburger Münsterland hat die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher von der KfW jetzt aktuelle Zahlen erhalten und erklärt dazu:
„Die Corona-Krise stellt uns alle nicht nur weiterhin vor riesige gesundheitliche, sondern auch vor noch nicht absehbare wirtschaftliche Herausforderungen. Vor allem für viele kleine und mittelständische Unternehmen in massiv betroffenen Branchen ist die Situation existenzbedrohend.
Die Bundesregierung und der Bundestag haben daher schnell und entschlossen mehrere milliardenschwere Hilfspakete geschnürt, um betroffenen Unternehmen unbürokratisch unter die Arme zu greifen. Mit rund 70.000 Anträgen im Gesamtvolumen von über 50 Milliarden Euro und einer Bewilligungsquote von über 96 Prozent zählen dabei die KfW-Kreditprogramme zu einem der wichtigsten Kriseninstrumente, um Corona-bedingte Schieflagen zu überbrücken.
Im Oldenburger Münsterland wurden bis zum 31. Juli 2020 an 22 Unternehmen 5.654.500 Euro aus dem Programm „ERP-Gründerkredit Universell – Corona“ vergeben, an 37 Unternehmen ein „KfW-Schnellkredit 2020“ mit einer vollständigen Kreditabsicherung des Bundes in Höhe von insgesamt 11.917.500 Euro und 93.070.000 Euro flossen an 205 Unternehmen aus dem Fördertopf „KfW-Unternehmerkredit“. Insgesamt konnten so 264 zinsgünstige Kredite mit einem Volumen von insgesamt über 110,64 Millionen Euro ausgelegt werden.
Die Zahlen machen deutlich: Die Lage ist ernst. Daher wollen wir in dieser Ausnahmesituation niemanden im Stich lassen und passgenaue Lösungen anbieten, damit unsere Unternehmen die Krise gut übersehen. Wo Kredite nicht weiterhelfen, haben wir für kleine und mittelständische Unternehmen mit den Corona-Soforthilfen und der Überbrückungshilfe des Bundes nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Entscheidend ist am Ende jedoch, dass die Gelder auch tatsächlich dort ankommen, wo sie gebraucht werden. An dieser Stelle müssen wir auf Bundes- wie auf Landesebene die Programme immer wieder auf ihre Wirksamkeit überprüfen und bei Anpassungsbedarf schnellstmöglich nachsteuern.“
Hintergrund:
Der Zugang zur KfW-Corona-Hilfe erfolgt über durchleitende Banken und Sparkassen oder über ein Bankenkonsortium, an dem sich die KfW beteiligt. Um den Banken die Kreditzusage zu erleichtern, übernimmt die KfW 80 bis 100% des Kreditrisikos der durchleitenden Banken und hat hierfür eine Garantie des Bundes erhalten.
Kreditanträge bis 3 Mio. Euro, die zuvor von den durchleitenden Banken geprüft und positiv votiert wurden, hat die KfW ohne eigene weitere Risikoprüfung sofort zugesagt. Damit haben zum weit überwiegenden Teil kleine und mittlere Unternehmen innerhalb kürzester Zeit von der KfW-Corona-Hilfe profitiert. Ein hoher Anteil, d.h. mehr als 50 Prozent, am gesamten Antragsvolumen der KfW-Corona-Hilfe in Höhe von 50 Milliarden Euro entfällt auf Antragsteller, deren Kreditbewilligung sich auf mehr als 10 Millionen Euro beläuft.