Kurz nach Mitternacht wird die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in erster Beratung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Damit soll der Abschuss von Wölfen erleichtert werden. Hierzu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:
„Es wurde Zeit, dass die SPD die Blockadehaltung aufgibt. Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes steht jetzt auf der Tagesordnung des Bundestages. Damit können wir endlich in die parlamentarischen Beratungen einsteigen.
Bei der aktuellen Dringlichkeit für eine Regelung zum Umgang mit übergriffigen Wölfen und der Betroffenheit vieler Weidetierhalter habe ich kein Verständnis für die bisherige Verzögerung. Der unter den Koalitionären hart ausgehandelte Kompromiss steht seit fünf Monaten. Jetzt können wir ihn endlich in geltendes Recht umsetzen. Das ist vor allem auch deshalb so wichtig, weil Niedersachsen dies als Voraussetzung sieht, um überhaupt eine Wolfsverordnung zu erlassen.
Mir scheint, als habe die SPD erst einmal das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Wolfsjagden in Finnland abgewartet, bevor sie sich in der Lage sah, den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung zu bringen. Das Bundesumweltministerium interpretiert das Urteil zur Rechtmäßigkeit der Wolfsjagd in Finnland als Bestätigung seiner Rechtsauffassung: Den strengen Schutz des Wolfes und das Verbot grundloser präventiver Abschüsse. Das stand jedoch überhaupt nicht zur Diskussion. Man sollte das Urteil schon komplett lesen. Der EuGH stellt klar, dass Ausnahmen vom strengen Schutz des Wolfes aus vielen Gründen möglich sind und hat die Ausnahmegründe des Artikels 16 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) erläutert. Die Anforderungen sind hoch und der günstige Erhaltungszustand ist für jede Maßnahme die Grundvoraussetzung.
Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes kann nur ein erster Schritt sein, aber den müssen wir jetzt endlich gehen. Schließlich löst sich die Situation nicht von selbst auf. Die Population wächst kontinuierlich, pro Jahr um 30 Prozent. Da ist es eine Binsenweisheit, dass die Konflikte zunehmen werden. Deshalb ist es so wichtig, die Rahmenbedingungen für die Regulierung des Wolfes rechtlich klar zu regeln.
Aufgrund der zähen Vorverhandlungen halte ich es für äußerst schwierig, dass wir hier mit der SPD noch zu Änderungen kommen. Aber wenn wir auch in Zukunft Schafe, Ziege, Rinder und Pferde auf den Weiden sehen wollen, reichen passive Herdenschutzmaßnahmen und Ausgleichszahlungen nicht aus, um das Problem der Nutztierrisse zu lösen. Wenn der günstige Erhaltungszustand der Wolfspopulation erreicht ist, muss der Wolf in den Anhang V der FFH-Richtlinie aufgenommen werden. Außerdem werde ich mich weiterhin für ein bundeseinheitliches Wolfsmonitoring stark machen, um die Populationsentwicklung und den günstigen Erhaltungszustand zu beobachten.“